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Psychologie

Klinische Psychologie

Elternberatung vor Scheidung nach §95 Abs. 1a AußStrG

  • verpflichtende Beratung für Eltern vor einer einvernehmlichen Scheidung

  • einmaliger Termin mit Bestätigung zur Vorlage bei Gericht

  • Einzel- oder Paarsetting möglich

  • Einzelsetting 50 Minuten, Paarsetting 90 Minuten

  • Eltern erhalten Informationen über die besonderen Bedürfnisse und Ängste ihrer Kinder, die aus der Trennung resultieren und erfahren, wie sie ihre Kinder bestmöglich unterstützen können

Selbsterfahrung und Supervision

  • für Fachauszubildende zur klinischen Psychologie und/oder Gesundheitspsychologie nach dem Psychologengesetz 2013

  • Einzelsetting

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