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Kosten

Psychotherapie 

  • Einzelsitzung (50 Minuten)...............  70 Euro

  • Paarsitzung (90 Minuten).................  120 Euro

Elternberatung vor Scheidung nach §95 Abs.1a AußStrG

  • Einzelsitzung (60 Minuten) .............. 75 Euro

  • Paarsitzung (90 Minuten) .................. 110 Euro

Einzelselbsterfahrung und Einzelsupervision für PsychologInnen in Fachausbildung

  • 50 Minuten..........................................................50 Euro

Vereinzelt ist ein Sozialtarif auf Anfrage möglich.

Eine Erstattung durch die Krankenkasse ist leider nicht möglich.

Hinweis: Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision

PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision befinden sich in der letzten Phase der Psychotherapie-Ausbildung und arbeiten unter Supervision, d.h. sie werden von erfahrenen PsychotherapeutInnen begleitet und beraten. Die Krankenkassen leisten in diesem Fall keine Kostenzuschüsse.

Die Bezahlung erfolgt mittels Banküberweisung.

Diese Leistungen sind gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UstG befreit.

Verschwiegenheitspflicht

§ 15 des Psychotherapiegesetzes verpflichtet PsychotherapeutInnen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Die Schweigepflicht besteht über die Therapiedauer hinaus.

Absageregelung

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie diesen 24 Stunden vorher (telefonisch, per E-Mail oder per SMS) abzusagen. Termine, die nicht oder verspätet abgesagt werden, müssen zur Gänze in Rechnung gestellt werden.

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